Wie kommen die denn auf den Preis???

Liebe Tierbesitzer,

es sollte uns Tierärzten nicht egal sein, was in den Köpfen unserer Kunden, also Ihren Köpfen, so vor sich geht.

Deshalb war ich auch gespannt, was mich erwartete, als ich am Wochenende auf einer Veranstaltung eine „öffentliche Sprechstunde“ abhielt. Einen ganzen Tag durften mir Tierbesitzer ihre Fragen stellen. Eigentlich eine gute Gelegenheit, zu erfahren, was ein Tierbesitzer, der NICHT Kunde der Praxis ist, einen Tierarzt schon immer mal gerne fragen wollte.

Heraus kam, dass der größte Teil der Fragen sich um die Abrechnungen in den tierärztlichen Praxen drehten. Warum kostet eine Kastration einer Hündin in der Praxis X nur 250€, in der Praxis Y aber 400€ und in Klinik Z sogar 600€? Wie kann das denn sein, solch ein großer Preisunterschied für die gleiche Arbeit?

Ich war ehrlich gesagt etwas schockiert, dass grade in diesem wichtigen Punkt soviel Unwissenheit bei den Patientenbesitzern herrscht. Arbeiten wir Tierärzte tatsächlich so intransparent?


Gut, es scheint also Aufklärungsbedarf zu geben. Dann versuche ich jetzt mal, Licht ins Thema tierärztliche Rechnungsstellung zu bringen.


Wir Tierärzte sind an die „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) gebunden. In der GOT sind alle tierärztlichen Leistungen und deren Preise aufgeführt. Jede Leistung muss mindestens mit diesem einfachen Satz berechnet werden. Ein Tierarzt darf aber bis zum dreifachen Satz eine Leistung in Rechnung stellen, je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Zeitpunkt der Erbringung der Leistung.

So kann es also sein, dass eine Behandlung, die schwieriger ist, als im Normalfall, auch mal mehr kostet.

Wir rechnen in unserer Praxis grundsätzlich den einfachen Satz der GOT ab, es sei denn, es handelt sich um Behandlungen im Notdienst oder sehr aufwendige Dinge, deren Kosten man individuell festlegen muss, da sie mehr Zeit in Anspruch genommen haben.

Aber es liegt jedem Kollegen oder auch jeder Klinik frei, den zwei- oder dreifachen Satz als grundsätzliche Abrechnungsbasis zu wählen.


Wenn jedoch von zwei Praxen nach dem gleichen Satz abgerechnet wird, heißt es noch lange nicht, dass der Preis für eine zusammengesetzte Leistung wie eine Kastration automatisch gleich ist. Kastration ist nämlich noch lange nicht Kastration, auch wenn das Ergebnis das gleich ist. Unterschiede liegen z.B. in der Narkoseform (Injektions- vs. Inhalationsnarkose), der Narkoseüberwachung, der Wahl der Medikamente, der Größe des Hundes (größere Tiere benötigen mehr Medikamente) usw.

Auf dem Foto sehen Sie ein Beispiel aus unserer Praxis. Und solch eine Aufschlüsselung (natürlich inklusive der einzelnen Preise) sollte auch jeder Tierbesitzer auf seiner Rechnung stehen haben, damit man weiß, wofür man sein Geld bezahlt hat.

Sollte es Sie interessieren, wie teuer die einzelnen Leistungen sind, dürfen Sie mich dies gerne persönlich fragen bzw einen Blick in die GOT werfen:

http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html


Und denken Sie bitte daran: nicht immer ist Geiz geil! Überlegen Sie gut, ob die günstigste OP auch die sicherste für Ihr Tier ist! Denn hier sollte, wie so oft, das Wohl des Tieres an erster Stelle stehen!