Wenn Katzen zwangsadoptiert werden...

Vor einigen Tagen erreichte mich die Bitte, eine Vermisstenanzeige auf meiner Facebookseite zu veröffentlichen. Gesucht wurde ein kleiner Kater, schmerzlich vermisst von einem kleinen Mädchen und deren Eltern. Man suche den viermonatigen Kater nun schon seit einigen Wochen und die Familie sei inzwischen völlig verzweifelt. Kurz nach der Veröffentlichung der Anzeige bekam ich die Info, dass der Kater sich wahrscheinlich ein neues Zuhause „gesucht“ habe und dort schon seit einigen Wochen wohnen würde. Nach einem „Besichtigungstermin“ war klar, dass es sich um den vermissten Vierbeiner handelte, der sich inzwischen sichtlich wohl in seiner neuen Umgebung fühlte. Schweren Herzens beschloss die Familie zum Wohl des Tieres zu handeln und ihm ein erneutes Umsiedeln zu ersparen. Wie es dem kleinen Mädchen der Familie mit dieser Entscheidung ging, kann man sich denken. Und genau dies ist der Grund, warum mich diese Geschichte nicht so einfach losgelassen hat.

Klar, man kann sich jetzt denken: Hauptsache, die Katze ist glücklich...die sollen doch froh sein, dass es ihm gut geht...ist doch toll, dass es Menschen gibt, die kleine Streuner füttern...

Aber so einfach ist es nicht, denn rechtlich gesehen handelt es sich um Diebstahl, wenn man ein Fundtier nicht als solches meldet. Bei einem zugelaufenen Hund kommt kaum einer auf die Idee, diesen nicht bei den zuständigen Stellen zu melden. Warum ist dies dann nicht auch bei gefundenen Katzen selbstverständlich? Nein, oft werden Katzen einfach angefüttert, wenn sie miauend vor der Terrassentür stehen. Schmeckt das Essen gut, kommt die Katze wieder und irgendwann bleibt sie, weil die Versorgung nach dem Geschmack des kleinen Tigers ist. Dass aber vielleicht irgendwo eine Familie sitzt, die sich die Augen aus dem Kopf weint, wird all zu oft vergessen oder verdrängt.

Falls sich also eine streunende Katze bei Ihnen herumtreibt, dürfen Sie diese nicht einfach so behalten, denn damit machen Sie sich strafbar. Melden Sie das Fundtier bei der Gemeinde und/oder in den Tierarztpraxen in der Umgebung. Lassen Sie bei einem Tierarzt nach einer Kennzeichnung (im besten Falle einem Mikrochip) suchen. Ich kenne keinen Kollegen, der Ihnen dafür Kosten in Rechnung stellt. Versuchen Sie, aktiv z.B. mit „Fundplakaten“ nach den Besitzern des Tieres zu suchen. Sollte auch nach einer aktiven Suche die Besitzer nicht gefunden werden, dürfen Sie das Tier natürlich adoptieren. Aber bitte nicht still und heimlich!


Natürlich werden jetzt einige von Ihnen denken: soll ich jetzt etwa auch eine Katze, die offensichtlich ausgehungert ist, nicht füttern? Natürlich sollen Sie das! Ich behaupte nun mal, dass man den Unterschied zwischen einer streunenden Familienkatze und einer herrenlosen Katze deutlich erkennt. Menschen, die im Tierschutz arbeiten, werden dies bestätigen können. Sollte solch eine herrenlose Katze bei Ihnen landen, informieren Sie bitte den zuständigen Tierschutzverein, damit eventuell fällige Behandlungen und Kastrationen von diesem veranlasst werden können.


Übrigens, sollten Sie auf eigene Faust eine streunende Katze beim Tierarzt untersuchen, entwurmen, impfen usw. lassen, dann müssen Sie für die Kosten aufkommen, auch wenn sich später die eigentlichen Besitzer finden. Denn Sie haben den Behandlungsauftrag beim Tierarzt gegeben und sind somit dessen Vertragspartner.


Und nun noch eine Bitte an alle Katzenbesitzer: lassen Sie Ihre Katze kennzeichnen und beim zentralen Haustierregister (TASSO) registrieren, auch wenn es sich um eine reine Hauskatze handelt, denn auch diese können mal aus der Wohnung entwischen. Auch eine Kastration schränkt den „Streunerradius“ meistens deutlich ein.


Und vergessen Sie bitte nie: das Tierwohl ist wichtig, aber das Wohl der Katzenbesitzer, die ihre Katze verzweifelt suchen, sollte einem ebenfalls nicht egal sein!